Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Anforderungen an die Durchführung des Effizienzvergleichsverfahrens für die Betreiber von Gasverteilernetzen durch die Bundesnetzagentur und Bereinigung des Effizienzwertes durch die Landesregulierungsbehörde – Stadtwerke Konstanz GmbH
Patentbeschwerdeverfahren – „Multifunktions-Bedieneinrichtung“ – zur Patentfähigkeit – Nichtberücksichtigung der Merkmale, die ein Auswahlmenü betreffen und damit ein Optimierungsproblem bezüglich der Benutzerakzeptanz darstellen