Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die Beendigung der förderungsfähigen Ausbildung; berufsqualifizierender Abschluss
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist – Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag – Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision