Partielle Unvereinbarkeit von § 18b Abs 3 S 1 BAföG (sogenannter “großer Teilerlass” – studiendauerabhängiger Teilerlass der BAföG-Rückzahlung) in den Fassungen seit 22.05.1990 mit Art 3 Abs 1 GG – Erstreckung der Unvereinbarkeit auf Sachverhalte, in denen Mindeststudienzeiten vorgeschrieben sind und eine Förderungshöchstdauer gilt, welche die Mindeststudienzeit um weniger als vier Monate übersteigt – Verpflichtung des Gesetzgebers zur rückwirkenden, verfassungsgemäßen Neuregelung bis spätestens 31.12.2011
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW – Anforderungsmerkmal “Mitarbeiterführung” – regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten