Familienrecht

wegen elterlicher Sorge eA, hier: Beschwerde sonstige Angelegenheiten

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Familienrecht

Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung

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Medizinrecht

Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz, mit der eine Erlaubnispflicht für die Durchführung einer Versammlung in einer bestimmten Art und Weise normiert wird

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Medizinrecht

Befreiung von der Maskenpflicht an Grundschule

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Verwaltungsrecht

Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht in Grundschule, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Grundschule, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Grundschule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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Verwaltungsrecht

Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht im Gymnasium, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht im Gymnasium, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Schule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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Verwaltungsrecht

Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht in Grundschule, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Grundschule, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Grundschule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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Verwaltungsrecht

Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht im Gymnasium, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht im Gymnasium, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Schule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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