Krankenversicherung – elektronische Gesundheitskarte – Ausgestaltung und Verwendung sind verfassungsgemäß – Versicherter – Rechtsschutzbedürfnis – Vorrang vor dem BDSG 1990 – kein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Datenschutz-Richtlinie: IP-Adresse als personenbezogenes Datum; Umfang der Verwendung personenbezogener Daten durch den Diensteanbieter ohne Einwilligung des Nutzers