Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Bau der Ortsumgehung Freiberg (B 173 und B 101); Interessenabwägung
(Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar – Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung – Prozessverschleppung – Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht)