Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in “derselben Sache” iSd § 18 Abs 1 BVerfGG – Verwerfung eines offensichtlich unzureichend begründeten Ablehnungsgesuchs
Nichtannahme einer offensichtlich nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs