rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag, unzulässige Klageänderung von Untätigkeitsklage in Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn Streitgegenstand nicht vom bisherigen Klageantrag mitumfasst ist, fehlendes Feststellungsinteresse und Subsidiaritätsgrundsatz stehen Zulässigkeit der einfachen Feststellungsklage entgegen