Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung infolge Abänderungsentscheidung durch das Ausgangsgericht gem § 80 Abs 7 VwGO – Gegenstandswertfestsetzung
Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung infolge Abänderungsentscheidung durch das Ausgangsgericht gem § 80 Abs 7 VwGO – Gegenstandswertfestsetzung