Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT Daten – Prozesse – Systeme (Wort-Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit
(Vorabentscheidungsersuchen: Bezahlung und Gegenleistung einer Verkaufsförderung i.S.d. Richtlinie 2005/29/EG; geldwerter Vorteil als Gegenleistung für redaktionelle Inhalte – GRAZIA StyleNights)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – keine Pflicht der zugelassenen kommunalen Träger zur Anwendung und Beachtung der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit – keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes