Markenbeschwerdeverfahren – „GeoTHERM (Wort-Bild-Marke)/GEO (Wort-Bild-Marke)“ – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „K-Mail Order“ – wesentliche Verfahrensmängel – Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle – Zurückverweisung an das DPMA zur erneuten Entscheidung – kein hinreichend geregeltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung – ungenügend zwischen den einzelnen Dienstleistungen differenzierende Begründung