Krankenversicherung – Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung einer neuen Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – Folgen verzögerter Bearbeitung eines Antrags auf Empfehlung einer neuen Methode – Verfassungswidrigkeit
Krankenversicherung – Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse – Prüfung einer Krankenhausbehandlung durch den MDK – Beginn der Sechs-Wochen-Frist bei ambulant durchführbaren Operationen nur bei ordnungsgemäßer Information der Krankenkasse über den Grund der stationären Leistungserbringung – Beschränkung der Krankenkasse und des MDK bei einer einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfung nach Ablauf der Ausschlussfrist – Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen – Nachrang der stationären Versorgung auch bei Katalogleistungen
Krankenversicherung – keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlungsmethode im Krankenhaus – Fehlen eines Negativvotums des Gemeinsamen Bundesausschusses – in-vitro Aufbereitung
Vertragszahnärztliche Versorgung – Ausschluss der nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 2 Abs 3 der Anlage 6 zum BMV-Z – Reparaturen von Brackets oder anderen im Zuge der kieferorthopädischen Behandlung beim Patienten eingegliederten Materialien unterliegen grundsätzlich keinem besonderen Genehmigungsvorbehalt – Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei genehmigten Behandlungen
Vertragsärztliche Versorgung – Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft ausgestellter Arzneiverordnungen auch nach dessen Ausscheiden aus der vertragsärztlichen Versorgung – Gebot der persönlichen Unterzeichnung von Arzneiverordnungen im Fall eines ermächtigten Krankenhausarztes – Regresspflicht und Vorliegen eines Schadens im Fall fehlerhaft ausgestellter Arzneiverordnungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung (§ 2 Abs 1a SGB V [juris: SGB 5]) – Prüfung der Erfolgsaussichten einer kurativen Alternativtherapie geboten, wenn die anerkannte Standardtherapie lediglich palliative Ziele verfolgt
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gesetzliche Regelung der medizinischen Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzugs – Gesetzesvorbehalt für Rechtfertigung des Eingriffs in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG – § 22 Abs 1 S 1 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (juris: PsychKG SN 2007) verfassungswidrig und als gesetzliche Grundlage nicht geeignet – Gesetzliches Erfordernis der Zustimmung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters nicht hinreichend