Erfolgreicher Eilantrag zur Verfahrenssicherung in einer Zivilsache nach fachgerichtlicher PKH-Versagung: Wirkungsloserklärung gesetzter Fristen, einstweilige Untersagung der mündlichen Verhandlung bzw der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung – mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu