Sachmängelhaftung des Verkäufers und Herstellers eines mit einem Softwarefehler behafteten Neufahrzeugs: Irreführende Warnmeldung; Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nach vorherigem Mängelbeseitigungverlangen; nachträgliche Mangelbeseitigung ohne Einverständnis des Käufers; Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung; Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilung – Bemessung des Regelleistungsvolumens – Halbierung des Versorgungsauftrags eines Vertragsarzt mit weit unterdurchschnittlicher Fallzahl zwecks Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten – Halbierung der im entsprechenden Vorjahresquartal ermittelten Fallzahl – Unvereinbarkeit mit Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit
Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Plausibilität – Überschreitung der ärztlichen Arbeitszeit an drei Tagen aufgrund Nichtbeachtung einer Zeitvorgabe für den Arzt-Patienten-Kontakt – Berechtigung zur Untersuchung der Folgequartale auf diesen Abrechnungsfehler, auch wenn die Tagesprofile für diese Quartale für sich genommen unauffällig sind
(Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Rechtsgrundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids nach Ablauf der Ausschlussfrist und bei Vorliegen von Vertrauensausschlusstatbeständen – keine Ermessensausübung bei Entscheidung über Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheids – Heilung eines Anhörungsmangels im Widerspruchsverfahren – nachfolgende Kostenentscheidung des Gerichts – Anwendung von § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 – keine notwendige Beiladung des Krankenhausträgers bei Rückforderung bereits gezahlten Honorars an ermächtigten Krankenhausarzt im Wege einer nachgehenden Richtigstellung)
Vertragsärztliche Versorgung – Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch insoweit mit höherrangigem Recht vereinbar, als sie sich auf Ärzte für Laboratoriumsmedizin erstreckt
Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Plausibilitätsprüfung – Prüfzeit für psychotherapeutische Einzelbehandlungen – Überschreitung der von den Bundesmantelvertragsparteien festgelegten Zeitgrenzen für Tages- oder Quartalszeitprofile – Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung