Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: Aufklärungspflichten einer Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der Beantragung der Zusatzrente nach Kenntnis vom Bezug einer gesetzlichen Rente
Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des Abschlusses einer selbständigen Vergütungsvereinbarung mit seinem Kunden (sog. “Nettopolice”)