(Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen – Verzicht auf gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG – Gemischte Schenkung durch Verzicht auf Nießbrauch gegen Übernahme einer dauernden Last – Bindungswirkung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids – Keine Anwendung des § 16 BewG bei Ermittlung des Verkehrswerts von Nutzungen)