Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten – hier: unterbliebene Anhörung der Gegenseite zu richterlichem Hinweis (§ 139 ZPO) zur Nachbesserung des Antrags sowie zu den Erfolgsaussichten
Asylverfahren, Herkunftsland: Libyen, Staatenlose Palästinenser, Familie mit fünf Kindern, Ipso facto Flüchtling (verneint), subsidiärer Schutz (bejaht)