(Arbeitslosengeldanspruch – Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG für nicht erwerbstätige Schwangere – fehlende Feststellungen zu Leistungseinschränkungen und zumutbaren Beschäftigungen – Verfügbarkeit während der Mutterschutzfrist gem § 3 Abs 2 MuSchG bei Erklärung der Bereitschaft zur Arbeitsleistung)
(Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz)