Stattgebender Kammerbeschluss: Zur grundrechtssichernden Bedeutung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67e StGB) – hier: Verletzung des Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG durch unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 Nr 2 StGB
(Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten – „Den Streitfall betreffende Akten“ i.S. des § 71 Abs. 2 FGO – Einsichtsrecht – Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung)
Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung – Auslegung als Berichtigungsantrag – Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel
Klauselerteilungsverfahren für eine Grundschuldbestellungsurkunde: Auslegung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung mit einer Vollstreckungsbedingung „zugunsten des jeweiligen Gläubigers“