Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsmaßstab – Geltung einer begrenzten Gesamtvergütung – Gewährleistung einer Kalkulationssicherheit – strikte Trennung der Honorarkontingente für die haus- und fachärztliche Versorgung – Reaktionspflicht des Normgebers
Vertragsärztliche Versorgung – Vorgaben des Bewertungsausschusses – Ermittlung der Höhe des Regelleistungsvolumens – Subdelegation seiner Regelungsbefugnis auf die Gesamtvertragspartner – ordnungsgemäße Veröffentlichung