(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – unzulässige Beschränkung des Streitgegenstandes – Verpflichtung des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die Stellung sachdienlicher Anträge)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Entziehung des gesetzlichen Richters – Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter – Entscheidung des Sozialgerichts durch Gerichtsbescheid – wesentliche Änderung der Prozesslage – erstmalige substantiierte Berufungsbegründung vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Garantie effektiven Rechtsschutzes gebietet wohlwollende Auslegung prozessualer Erklärungen der Prozessparteien im Sinn des erkennbaren Rechtsschutzanliegens sowie ggf Umdeutung – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen der Umdeutung eines unstatthaften Wiedereinsetzungsantrags in eine zulässige Gehörsrüge