Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne Gebäude gebildeten Untergemeinschaften für die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer
Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw für im Beratungshilfeverfahren erhobene Anhörungsrügen – keine grundsätzliche Bedeutung der Sache – keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten