Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Weißrussland zur Strafverfolgung – unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Haftbedingungen im ersuchenden Staat – Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des Ablehnungsgrundes der Vorbefassung gem §§ 18, 19 BVerfGG – Entscheidungen des BVerfG sind gehören nicht zu den Akten der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG und sind mithin kein tauglicher Gegenstand einer erneuten Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an angegriffener verfassungsgerichtlicher Nichtannahmeentscheidung wegen ihres abschließenden Charakters keine Tätigkeit in „derselben“ Sache iSd § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, mithin auch keine Vorbefassung iSd § 19 BVerfGG
Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nichtannahmebeschluss: Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) bei unterbliebener Einlegung der Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) – Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als tatbestandliche, aber gem § 46 Abs 4 S 2 OWiG gerechtfertigte Körperverletzung – Berücksichtigung eines nach der Tat normierten Rechtfertigungsgrundes (hier: § 46 OWiG nF) gem § 2 Abs 3 StGB im Klageerzwingungsverfahren wegen eines Amtsdelikts
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags (hier: zu Gesundheitsgefährdungen infolge Fluglärm) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verlangt hinreichende Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Verfahrensmangel beruht – sowie zu Anforderungen des Art 6 Abs 1 S 2 MRK an die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen