Markenbeschwerdeverfahren – “East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)” – Warenidentität und –ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens – keine gedankliche Verbindung
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei Bezugnahme auf ihrerseits unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde