Arbeitsrecht

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Aktenzeichen  1 BvR 365/09

Datum:
12.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Prozesskostenhilfebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100112.1bvr036509
Normen:
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG
§ 114 S 1 ZPO
§ 121 Abs 2 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Köln, 23. Januar 2009, Az: 21 WF 14/09, Beschlussvorgehend AG Köln, 11. Dezember 2008, Az: 301 F 14/08, Beschlussnachgehend BVerfG, 11. März 2010, Az: 1 BvR 365/09, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt
G. beigeordnet.


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