Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme – Einnahmen durch Kostenpauschalen für den Betrieb von Elektrogeräten im Strafvollzug dürfen verursachte Betriebskosten nicht übersteigen – hier: Rechtsbehelfe eines Strafgefangenen bzgl der Berechnung einer Kostenpauschale für den Empfang von Satelliten-TV
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen ohne hinreichende Begründung – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln in offenkundiger Abweichung von der Rspr des BVerfG
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung – keine Vorlagepflicht gem Art 267 AEUV in Eilverfahren – hinreichende fachgerichtliche Abwägung der Zumutbarkeit, das Hauptsacheverfahren von Italien aus zu führen