Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – sowie zu Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und insb an die Sachaufklärung in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 103 Abs 1 Nr 2 StGB) durch islamfeindliche Äußerungen im Internet – Bejahung eines Anfangsverdachts vertretbar, keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – zudem keine Verletzung des Art 13 GG bei Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung – Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht substantiiert gerügt
Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Subsidiarität bei Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, ohne dass zuvor Anhörungsrüge erhoben wurde
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Maßregelvollzug Untergebrachter – hier: Auslesen der Aufzeichnungen eines Untergebrachten durch Vollzugseinrichtung (hier: psychiatrisches Krankenhaus) vorliegend nicht zu beanstanden – jedoch Grundrechtsverletzung durch Ausdruck und Aufnahme des Textes in die Krankenakte sowie Weitergabe an externen Sachverständigen ohne hinreichende Rechtfertigung