Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zwangsvollstreckungsverfahren – hier: Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage bzgl Zwangsvollstreckungskosten und Zinsen
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Möglichkeit der Konfrontation einer Belastungszeugin im gerichtlichen Verfahren begründet für sich genommen noch keine Verletzung von Art 6 MRK, mithin auch kein Auslieferungshindernis – hier: Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an die Schweiz – Verletzung des Konfrontationsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Gegenstandswertfestsetzung bzgl des eA-Verfahrens zum „G20-Protestcamp“ – hingegen kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache
Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beifügen der Beschwerdebescheide; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; Anfechtbarkeit von Kostenentscheidung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan – späte Antragstellung im fachgerichtlichen Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht per se rechtsmissbräuchlich – unzureichende Begründung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör