Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Wiedereinsetzungsantrags aus formalen Gründen – hier: Verfehlung der Anforderungen des § 45 Abs 2 StPO an Antragsbegründung
Nichtannahmebeschluss: Reform des Notariatswesens in Baden-Württemberg mit Art 33 Abs 5 GG vereinbar – keine Verletzung grundrechtsgleicher Rechte eines württembergischen Bezirksnotars im Hinblick auf amtsangemessene Beschäftigung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn, amtsangemessene Alimentierung und Vertrauensschutz – Beurkundungstätigkeit durch Bezirksnotare nicht Teil des Kernbestands von Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums