Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an die Regelung des Leistungsvergleichs im Auswahlverfahren – sowie zu Einzelfragen im Zusammenhing mit der Auswahlentscheidung (kein Erfordernis einer „Blindbeurteilung“; Gewicht der jeweiligen Beurteilung bei Beförderungsbewerbern mit unterschiedlichem Statusamt) – hier: insb Befugnis höherer Dienstvorgesetzter zur Änderung einer Beurteilung zur gleichmäßigen Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe geeignet
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Verletzung gesetzgeberischer Schutzpflichten auf Evidenzkontrolle beschränkt – hier: Schutzpflicht des Gesetzgebers bzgl Ansprüchen Versicherter auf Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungsverträgen und Erfordernis der effektiven Durchsetzung dieses Rechts (BVerfGE 114, 73) – Rüge einer Verletzung gesetzgeberischer Schutzpflichten im Hinblick auf § 153 VVG 2008 nicht hinreichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung iSd § 34 Abs 2 BVerfGG bei Versuch des Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen sowie bei mangelnder Sachlichkeit – hier: Verschweigen von Indizien für Unterstützung des islamistischen Terrorismus als Verdachtsgrund bei Rüge einer Grundrechtsverletzung durch erkennungsdienstliche Behandlung (§ 89a StPO) – zudem Diffamierung durch Vorwurf „rassistischer Diskriminierung“ gegenüber Ermittlungsbehörden
Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.: Verwerfung der Revision wegen Nichtberuhens des Urteils auf der Gefährlichkeitseinstufung von Methamphetamin
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für sozialgerichtliches Eilverfahren bzgl Ansprüchen eines polnischen Staatsangehörigen auf ALG II bzw Sozialhilfe – unzulässige Beweisantizipation, Entscheidung im PKH-Verfahren trotz ungeklärter und schwieriger Rechtslage – Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Verweigerung von Eilrechtsschutz mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – Gegenstandswertfestsetzung