Beschwerde gegen eine Anordnung der Ermittlungsrichterin des BGH nach dem Untersuchungsausschutzgesetz: Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung
Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a SGB VI (juris: SGB 6) auf rentennahe Jahrgänge der „Bestandsübersiedler“ aus der ehemaligen DDR – Grundrechtsverletzung hinsichtlich der Eigentumsgarantie, des Rückwirkungsverbots oder des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht hinreichend substantiiert dargelegt