Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung einer sorgerechtlichen Entscheidung – drohender mehrfacher Wechsel des gesamten Lebensumfeldes und der Bezugspersonen bei Nichtergehen der eA als überwiegender, gravierender Nachteil
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) durch Entlassung von Familienmitgliedern als Betreuer ihrer Tochter bzw Schwester
Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde – mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung