Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem Betroffenem bei der persönlichen Anhörung; erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren bei Bestreiten des Haftgrundes und Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Inhaftierung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Nichtzulassungsbeschwerde – nicht ausreichende Darlegung von Verfahrensfehlern – überlange Verfahrensdauer – Trennung von Verfahren – Androhung von Mutwillenskosten – Ausschluss des Beschwerderechts