Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten: Erforderlicher Zusammenhang zwischen aufgedeckter Tat und begangener Tat; Leugnen des eigenen Tatbeitrags durch den aufdeckenden Angeklagten
Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Zusammentreffen vorsätzlicher Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen mit fahrlässiger Einfuhr von Betäubungsmitteln