(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Verbrauch einer Einverständniserklärung gem § 124 Abs 2 SGG – wesentliche Änderung der bisherigen Prozesslage: Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung – Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung)