Sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit der Klage – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis – Klage auf nachträgliche Genehmigung einer bereits an den Kläger erfolgten Auszahlung trotz vor Auszahlung erfolgter Abtretung des Auszahlungsanspruchs vom Beklagten an den Kläger
(Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – andere Leistungen – Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft – Pflegebedürftigkeit nach dem SGB 11 – Leistungserbringung durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung gem § 72 SGB 11 – Angemessenheit der Kosten)