Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung hinsichtlich des Bekanntwerdens eines Geschmacksmusters, der Beweislast des Inhabers eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei behaupteter Benutzung eines geschützten Musters als Ergebnis einer Nachahmung, der Verjährung und/oder Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs und des anwendbaren Rechts für unionsweit geltend gemachte Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche – Gartenpavillon
Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen – Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs – Entscheidungsbefugnis des BFH bei Änderungsbescheiden während des Beschwerdeverfahrens – Keine Zurückverweisung
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich obsiegende Partei bei abweichender Ansicht in einem entscheidungserheblichen Punkt