Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines “abstrakten” Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern
Nichtannahmebeschluss: Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines nicht berücksichtigten Beförderungsbewerbers, daher keine Verletzung seines Bewerberverfahrensanspruchs aus Art 33 Abs 2 GG