Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar – § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig – Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019
Nichtannahmebeschluss: Kapazitätsrecht einer Hochschule und vorläufige Zulassung Studierender zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung bei Möglichkeit und Zumutbarkeit der Durchführung des Hauptsacheverfahrens (hier: beides bejaht) – zum Sachentscheidungsinteresse der Hochschule auch nach Studienabschluss der vorläufig zugelassenen Studierenden