Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 ist verfassungsgemäß – Keine grundsätzliche Bedeutung
(Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig – Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler – Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente)