Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess – hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr – Zeitnahe Bewirkung der Zustellung gem § 167 ZPO bei vom Gericht zu verantwortender Verzögerung der Zustellung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Entgelterhebungsklausel für eine Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift in Ansehung neuen Zahlungsdiensterechts
Zwangsvollstreckungsauftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung: Prüfung einer Vollmacht zur Erklärung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung in einer notariellen Urkunde