Markenbeschwerdeverfahren – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – zum Regelgegenstandswert – keine besonderen Umstände für eine Erhöhung des Regelgegenstandswertes
Zur Auslegung von § 53 VwGO; Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit im Hinblick auf eine notwendige Streitgenossenschaft
Markenbeschwerdeverfahren – “Francini (Wort-Bild-Marke)/GRANINI” – keine gesteigerte Kennzeichnungskraft durch überragende Verkehrsbekanntheit – keine Verwechslungsgefahr in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht