Markenbeschwerdeverfahren – „M (Wort-Bild-Marke)/M MENCK YOUR SUCCESS – BASED ON MENCK (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – Widerspruch aus IR–Marke, deren Schutzumfang sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt – unzulässiger Widerspruch – keine Auslegung, dass Grundlage des Widerspruchs eine deutsche Marke sein soll
(Patentbeschwerdeverfahren – „Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei Tiefsttemperaturen“ – zur Auslegung des § 34 Abs 3 Nr 3 PatG im Hinblick auf das sogenannte Erfordernis der Klarheit von Patentansprüchen – Präsidentin des DPMA wird Beitritt zum Verfahren anheimgegeben)
Markenbeschwerdeverfahren – „Hakuna Matata“ – fremdsprachige Begriffe können in die deutsche Sprache eingehen – zur Geläufigkeit von jugendsprachlichen Begriffen
Patentbeschwerdeverfahren – zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – fehlende Erfinderbenennung stellt einen Mangel der Patentanmeldung dar – zur funktionalen Zuständigkeit der Patentabteilung für die Entscheidung