(Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften – Begriff der “Entscheidung” i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse)
Zustellung des Urteils bei Prozessvollmacht; Heilung von Zustellungsfehlern; Unterschriftserfordernis bei Urteilen; Schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler
Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der betroffenen Partei im Wiedereinsetzungsverfahren – hier: Wiedereinsetzungsgrund der rechtzeitigen Aufgabe zur Post nicht glaubhaft gemacht