(Vorlage gemäß § 11 FGO – Pflicht zur Anrufung des Großen Senats bei beabsichtigter Abweichung von der Entscheidung eines anderen BFH-Senats – Aufwendungen für eine Adoption als außergewöhnliche Belastung)
(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – „Erledigung des Rechtsstreits“ i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)
Auslegung eines Antrags auf Fortgeltung einer früheren Rechtslage nach Maßgabe einer verwaltungsseitig gewährten Vertrauensschutzregelung – Rechtsfolgen des identitätswahrenden Formwechsels einer Personengesellschaft – Gesellschafterhaftung