(Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen den zuständigen Sozialhilfeträger – Abgrenzung zwischen § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 und § 105 Abs 1 S 1 SGB 10 – örtliche Zuständigkeit – stationäre Leistung – Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung – Unterbringung außerhalb der Einrichtung – funktionale Zuordnung zur Einrichtung)
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf kostenfreies Beratungsangebot des Rentenversicherungsträgers