(Kindergeld: Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG – Lohnsteuer – Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung – Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung – fehlende Urteilsgründe)
(Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des Klageverfahrens – Prüfung der Ermessensentscheidung durch den BFH – Keine Kostenentscheidung bei unselbständiger Zwischenentscheidung – Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG)