(Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Reichweite des Restitutionsausschlusses für Maßnahmen der Boden- und Industriereform sowie für Reparationsmaßnahmen zwischen 1945 und 1949
Anhörungsrüge im Strafverfahren: Verfassungsrechtlich gewährleistete Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers bei Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung