Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens; Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer
Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die Beendigung der förderungsfähigen Ausbildung; berufsqualifizierender Abschluss