Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Maßregelvollzug Untergebrachter – hier: Auslesen der Aufzeichnungen eines Untergebrachten durch Vollzugseinrichtung (hier: psychiatrisches Krankenhaus) vorliegend nicht zu beanstanden – jedoch Grundrechtsverletzung durch Ausdruck und Aufnahme des Textes in die Krankenakte sowie Weitergabe an externen Sachverständigen ohne hinreichende Rechtfertigung
Markenbeschwerdeverfahren – “appix/APPIT (Unionsmarke)” – zur rechtserhaltenden Benutzung – fehlende Glaubhaftmachung – Widerspruch kann keinen Erfolg haben – zur Auslegung als zulässige Einrede bei undifferenziert erhobener Einrede mangelnder Benutzung